Im November 2020 hat das Bayrische Verwaltungsgericht Anspach entschieden, dass die Zucht von Katzen mit Faltohren (Scottish Fold) verboten ist.
Die ausführliche Begründung lesen Sie bitte im Download.
Wer Katzen mit Faltohren züchtet verstößt gegen § 11b Tierschutzgesetz und begeht eine Ordnungswidrigkeit,
die mit bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann.
Oktober 2022
1.500 EUR Strafe
für Faltohrkatzen-Züchter, die die Zucht nach Abmahnung nicht beenden.
Scottish Fold - Zuchtverbot in Nederland
https://www.dierenrecht.nl/nieuwsartikelen/strengere-naleving-op-fokverbod-scottish-fold?utm_medium=email&utm_source=verzamel&utm_campaign=algemeen&utm_term=art
Wenn in Nederland ein Faltohrzüchter nach einer Abmahnung der Niederländischen Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA) weiterhin Katzen mit Faltohren züchtet, kann mit einer Geldstrafe von 1.500 EUR rechnen.